Diese Bestimmungen der AGB und des Auftragsbearbeitungsvertrags stehen hier im vollen Wortlaut, wie in den Vertragstexten (nur auf Deutsch).
AGB Ziffer 3.3 — Zugang nach der Testphase
3.3 Ohne Abonnement ist der Zugang nach Ablauf der Testphase auf Lesen beschränkt: Der Kunde kann seine
Daten weiterhin ansehen, aber keine Belege hochladen, keine Änderungen vornehmen und die KI-Funktionen
nicht nutzen. Die Daten bleiben mindestens 90 Tage erhalten; vor einer Löschung
informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail. Ziffer 10 (Datenherausgabe) gilt sinngemäss.
AGB Ziffer 4.5 — Änderungen der Software
4.5 Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, sofern die wesentlichen Funktionen
erhalten bleiben.
AGB Ziffer 5.3 — Aufbewahrung ist Sache des Kunden
5.3 Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher, Aufzeichnungen und Belege trifft den
Kunden (in der Schweiz in der Regel zehn Jahre, Art. 958f OR; in Österreich in der Regel sieben Jahre, § 132
BAO, länger, solange die Unterlagen für ein anhängiges Verfahren von Bedeutung sind, und bis zu 22 Jahre für
Unterlagen zu Grundstücken, § 18 Abs. 10 UStG). Die Software ist kein Archiv, mit dem der Kunde diese Pflicht
erfüllt, auch nicht im Sinne der schweizerischen Geschäftsbücherverordnung; der Kunde sorgt für eine eigene,
gesetzeskonforme Aufbewahrung, auch über das Ende des Vertrags hinaus (Ziffer 10).
AGB Ziffer 8.1, dritter Satz — keine Rückerstattung
Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet, soweit das Gesetz
oder Ziffer 6 des AVV nichts anderes vorsieht.
AGB Ziffer 10 — Datenherausgabe nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf Verlangen, das innerhalb von
30 Tagen gestellt wird, eine Kopie seiner Belege und Daten in einem gängigen Format zur
Verfügung; sie enthält auch den vollständigen Verlauf der Änderungen, den der Kunde mit seinen Büchern
aufbewahren muss (Ziffer 5.3). Der Anbieter stellt die Kopie im Dashboard bereit; eine Inhaberin oder ein
Inhaber des Kunden lädt sie nach erneuter Anmeldung einmal innerhalb von sieben Tagen herunter. Kann der Kunde
das Dashboard nicht nutzen, übergibt der Anbieter die Kopie verschlüsselt und teilt die Passphrase telefonisch
mit. Danach löscht der Anbieter den Arbeitsbereich des Kunden mit allen Belegen,
Buchungen, Auswertungen und Verläufen. Es bleiben nur: die verschlüsselte Kopie nach Satz 1, bis der
Anbieter sie nach der Übergabe vom Server entfernt, eine im Dashboard bereitgestellte spätestens sieben Tage
nach ihrer Bereitstellung; die Angaben, die der Anbieter für seine eigene
Abrechnung mit dem Kunden braucht; das Ereignis- und das Versandprotokoll der Plattform (z.B. Einladungen,
Änderungen von Benutzern und Rechten, Zustimmungen zu diesen AGB, versandte System-E-Mails), die keine Belege
und keine Zahlen aus den Büchern enthalten, so lange, wie es die Datenschutzerklärung nennt; das
Zugriffsprotokoll des Servers (Zeitpunkt, IP-Adresse, aufgerufene Adresse ohne Parameter, Kennungen von Konto und
Kunde, ohne Inhalte), bis 30 Tage nach dem jeweiligen Aufruf; die Meldungen des Dienstes im
Systemprotokoll des Servers, die Kennungen des Kunden, seiner Konten und Belege nennen können, aber keine
IP-Adressen, bis das Systemprotokoll sie überschreibt;
das Sicherheitsprotokoll nach Art. 4 DSV mit Kennungen von Konten und Datensätzen, auf dem System bis 365 Tage
nach dem jeweiligen Ereignis und in seiner Kopie auf einem zweiten Server des Anbieters bis 372 Tage nach dem Ende
des jeweiligen Tages, spätestens 30 Tage nach seiner Löschung auf dem System;
Kopien in Datensicherungen, die spätestens nach 30 Tagen überschrieben werden; und was
einem KI-Anbieter bereits übermittelt wurde, nach dessen Fristen (Ziffer 5 des AVV).
AGB Ziffer 11 — Haftung
11.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die er absichtlich oder grobfahrlässig verursacht.
11.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung des Anbieters im gesetzlich zulässigen
Umfang ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und
Datenverlust, soweit der Kunde ihn durch eigene Sicherung hätte vermeiden können.
11.3 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
AGB Ziffer 12 — Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per
E-Mail oder in der Software mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die
Änderungen als angenommen; im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag auf das Inkrafttreten
kündigen. Für den Beizug oder Wechsel eines Unterauftragsbearbeiters gilt zusätzlich Ziffer 6 des AVV.
AGB Ziffer 13.2 — anwendbares Recht
13.2 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
AGB Ziffer 13.3 — Gerichtsstand
13.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [fehlt: Gerichtsstand].
AVV Ziffer 6 — Unterauftragsbearbeiter
Der Kunde genehmigt den Beizug der folgenden Unterauftragsbearbeiter:
- Infomaniak Network SA (Schweiz) — Hosting und Datenspeicherung;
- Infomaniak Network SA (Schweiz) — Versand von System-E-Mails ohne Beleg- oder
Buchhaltungsdaten;
- Mistral AI SAS, 15 rue des Halles, 75001 Paris, Frankreich (RCS Paris 952 418 325) (über seinen regionalen Zugang für Europa: Rechenzentren in Staaten der EU und der
EFTA) — KI-Auswertung; Bekanntgabe ins Ausland gestützt auf: die vom Bundesrat festgestellte Angemessenheit des Datenschutzes in Frankreich und den übrigen Staaten der EU und des EWR (Art. 16 Abs. 1 DSG; Anhang 1 DSV, Frankreich Ziff. 14). Nach seinen
eigenen Angaben können Inhalte auch an seine verbundenen Gesellschaften («Mistral AI Affiliates») gelangen;
deren Liste (gültig ab 28. Juli 2026) nennt Gesellschaften in Frankreich, Luxemburg, Singapur, dem
Vereinigten Königreich, den USA, Spanien, der Schweiz, Polen, Deutschland, Österreich, Australien, den
Vereinigten Arabischen Emiraten und den Niederlanden, ohne zu sagen, welche davon für welches Produkt
Inhalte erhält; seine Unterauftragsbearbeiter nennt er unter trust.mistral.ai/subprocessors, darunter
Cloudflare mit dem Ort «Worldwide» (weltweit) und CrowdStrike mit «EEA, United States» (EWR und USA).
Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über den Beizug oder Wechsel eines
Unterauftragsbearbeiters: per E-Mail an die Inhaberinnen und Inhaber des Kundenkontos und in der Software.
Die Mitteilung nennt Name, Adresse, Land der Bearbeitung, Zweck und die betroffenen Daten sowie den Tag, ab
dem der Unterauftragsbearbeiter beigezogen wird; die Frist läuft frühestens ab dem Versand dieser E-Mail.
Ab der Mitteilung steht er in der obigen Liste, mit dem Tag, ab dem er frühestens eingesetzt wird. Der Kunde
kann dem Beizug bis zum Vortag des Beizugs widersprechen, ohne einen Grund angeben zu müssen, per E-Mail an die
in der Mitteilung genannte Adresse. Nach einem Widerspruch gibt der Anbieter keine Daten dieses Kunden an den
neuen Unterauftragsbearbeiter, auch nicht während der Herausgabe nach Ziffer 9. Betrifft der neue
Unterauftragsbearbeiter nur eine Funktion, auf die der Kunde verzichten kann, setzt der Anbieter ihn für die
Daten dieses Kunden nicht ein, auch später nicht. Kann der Kunde auf ihn nicht verzichten, endet der Vertrag
am Vortag des Beizugs, ausser der Kunde zieht seinen Widerspruch bis dahin zurück; der Anbieter gibt ihm die
Daten vorher aus der bisherigen Umgebung heraus und erstattet ihm bereits bezahlte Gebühren für die Zeit nach
dem Vertragsende anteilig zurück, abweichend von Ziffer 8.1 der AGB. Unabhängig davon kann der Kunde den
Vertrag auf den Zeitpunkt des Beizugs kündigen. Der Anbieter verpflichtet Unterauftragsbearbeiter auf
gleichwertige Datenschutzpflichten.
Kunden, die selbst Auftragsbearbeiter sind. Bearbeitet der Kunde die Daten seinerseits im Auftrag
Dritter (z.B. als Treuhandbüro für seine Mandanten), ist der Anbieter sein Unterauftragsbearbeiter. Der Kunde
sichert zu, (a) dass seine Verantwortlichen den Beizug des Anbieters und der Unterauftragsbearbeiter nach
dieser Ziffer vorgängig genehmigt haben, Verantwortliche im EWR schriftlich; (b) dass sein Auftrag ihm diese
Übertragung erlaubt; (c) dass seine Verträge ihm keine weitergehenden Datenschutzpflichten auferlegen als
dieser AVV, oder dass er solche Pflichten dem Anbieter vor dem Hochladen der Daten mitteilt; und (d) dass er
dies nachweisen kann. Mitteilungen nach dieser Ziffer leitet er an seine Verantwortlichen weiter, und deren
Widersprüche gibt er dem Anbieter weiter; sie gelten als Widerspruch des Kunden.